Die Preise

Zeitraum 2011: Mindest-
Mietdauer
1-4 Pers.
pro Tag
5-6 Pers.
pro Tag
09.01.2011 - 16.04.2011
05.11.2011 - 17.12.2011
3 Tage 50,-- € 60,-- €
16.04.2011 - 15.06.2011
15.09.2011 - 05.11.2011
17.12.2011 - 07.01.2012
3 Tage 70,-- € 85,-- €
15.06.2011 - 15.09.2011 5 Tage 90,-- € 110,-- €

Zeitraum 2012: Mindest-
Mietdauer
1-4 Pers.
pro Tag
5-6 Pers.
pro Tag
07.01.2012 - 24.03.2012
03.11.2013 - 22.12.2012
3 Tage 50,-- € 60,-- €
24.03.2012 - 15.06.2012
15.09.2012 - 03.11.2012
22.12.2012 - 06.01.2013
3 Tage 70,-- € 85,-- €
15.06.2012 - 15.09.2012 5 Tage 90,-- € 110,-- €

Folgende weitere Bedingungen liegen den Preisen zugrunde:

Wenn Sie Fragen oder weitere Wünsche haben, sprechen Sie uns an!

 

Zusatzleistungen

Über die Firma Travel Center Fehmarn (siehe unten) sind folgende Zusatzleistungen bestellbar. Wir leiten Ihre Bestellung an die Firma Travel Center Fehmarn weiter. Die Abrechnung erfolgt vor Ort direkt mit der Firma Travel Center Fehmarn.

Leistung: Preis/Stk
Wäschepaket (Bettwäsche/Handtücher/Geschirrtücher) 15,-- €
Zusätzlicher Kinderstuhl 20,-- €
Zusätzliches Kinderbett 20,-- €

 

Kurabgabe

Seit dem 1. Januar 2009 erhebt die Stadt Fehmarn eine Kurabgabe ganzjährig auf der gesamten Insel. Diese Abgabe ist von allen volljährigen Gästen zu entrichten.

Zeitraum: Preis/Tag
01.01. - 14.05. (Nebensaison) 0,50 €
15.05. - 14.09. (Hauptsaison) 1,00 €
15.09. - 31.12. (Nebensaison) 0,50 €

Die Kurabgabe ist bei der Schlüsselübergabe beim Travel-Center-Fehmarn zu entrichten. Dort erhalten Sie dann die sogenannte "OstseeCard". Sie ist der Nachweis für die entrichtete Abgabe und berechtigt zudem zu vielen Rabatten auf der Insel.

Einen entsprechenden Link zum Tourismus-Service Fehmarn mit weiteren Informationen finden sie hier.

Hintergründe und Informationen zu Ausnahmen und Ermäßigungen finden Sie in der entsprechenden Satzung der Stadt Fehmarn. Eine Kopie im PDF-Format (Stand Januar 2009) können Sie hier herunterladen.

Zum Download bitte hier klicken!     (ca. 35kByte)

 

Weitere Vertragsbedingungen

  1. An und Abreise
    Das Haus steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Haus bis 10:00 Uhr geräumt sein.
     
  2. Schlüsselübergabe
    Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Die Schlüsselausgabe erfolgt bei der Firma Travel Center Fehmarn (Burg, Landkirchener Weg 1, 23769 Fehmarn, Tel. 0 43 71 / 8 78 78) während der Geschäftszeiten Mo-Fr von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Etwaige Änderungen der Geschäftszeiten bitte telefonisch oder unter www.travel-center-fehmarn.de erfragen. Sollten Sie außerhalb der Geschäftszeiten anreisen, kann die Ausgabe der Schlüsel an der Esso-Tankstelle in unmittelbarer Nähe der Firma Travel Center Fehmarn in Burg, Landkirchener Weg, 23769 Fehmarn) erfolgen. Hierzu bitte die Firma Travel Center Fehmarn telefonisch informieren, damit die Schlüssel dort auf Ihren Namen hinterlegt werden können. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder bei der Firma Travel Center Fehmarn abzugeben.
     
  3. Haftung
    Der Vermieter stellt dem Mieter das Haus in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden an die Firma Travel Center Fehmarn zu melden. Der Mieter hat das Haus und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter.
     
  4. Haustiere/Rauchen
    Haustiere sind nicht gestattet. Rauchen ist im Haus nicht gestattet. Bitte auf Terrasse oder Balkon ausweichen.
     
  5. Auszug
    Bei Auszug ist das Haus besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in die Mülltonne zu bringen. Verpackungen ("Grüner Punkt", "Gelber Sack") ist in entsprechenden Säcken getrennt zu sammeln und zum Mülltonnensammelplatz zu bringen. Fenster und Türen sind vollständig zu schließen.
     
  6. Kündigung
    Wird das Haus durch Feuer, Sturm oder irgendein anderes Ereignis zerstört oder derart beschädigt, dass ein Wiederaufbau erforderlich ist, ist der Vermieter berechtigt, entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
    Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden.
     
  7. Stornogebühren/Reiserücktrittskostenversicherung
    Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung (nach allgemeiner Rechtsprechung 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl er das Mietobjekt nicht nutzen kann.

    Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
    Informationen über eine solche Versicherung können Sie z.B. hier erhalten

    Eine Kündigung bedarf der Schriftform.