Die Preise
| Zeitraum 2011: |
Mindest- Mietdauer |
1-4 Pers. pro Tag |
5-6 Pers. pro Tag |
09.01.2011 - 16.04.2011 05.11.2011 - 17.12.2011 |
3 Tage |
50,-- € |
60,-- € |
16.04.2011 - 15.06.2011 15.09.2011 - 05.11.2011 17.12.2011 - 07.01.2012 |
3 Tage |
70,-- € |
85,-- € |
| 15.06.2011 - 15.09.2011 |
5 Tage |
90,-- € |
110,-- € |
| Zeitraum 2012: |
Mindest- Mietdauer |
1-4 Pers. pro Tag |
5-6 Pers. pro Tag |
07.01.2012 - 24.03.2012 03.11.2013 - 22.12.2012 |
3 Tage |
50,-- € |
60,-- € |
24.03.2012 - 15.06.2012 15.09.2012 - 03.11.2012 22.12.2012 - 06.01.2013 |
3 Tage |
70,-- € |
85,-- € |
| 15.06.2012 - 15.09.2012 |
5 Tage |
90,-- € |
110,-- € |
Folgende weitere Bedingungen liegen den Preisen zugrunde:
-
Die Preise sind Endpreise und enthalten den Verbrauch
an Wasser und Strom sowie die Endreinigung.
-
Kinder unter 2 Jahren sind frei.
-
Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind mitzubringen.
Wenn Sie Fragen oder weitere Wünsche haben, sprechen Sie uns an!
Zusatzleistungen
Über die Firma Travel Center Fehmarn (siehe unten)
sind folgende Zusatzleistungen bestellbar. Wir leiten Ihre Bestellung an
die Firma Travel Center Fehmarn weiter. Die Abrechnung erfolgt vor
Ort direkt mit der Firma Travel Center Fehmarn.
| Leistung: |
Preis/Stk |
| Wäschepaket (Bettwäsche/Handtücher/Geschirrtücher) |
15,-- € |
| Zusätzlicher Kinderstuhl |
20,-- € |
| Zusätzliches Kinderbett |
20,-- € |
Kurabgabe
Seit dem 1. Januar 2009 erhebt die Stadt Fehmarn eine Kurabgabe ganzjährig auf der gesamten Insel.
Diese Abgabe ist von allen volljährigen Gästen zu entrichten.
| Zeitraum: |
Preis/Tag |
| 01.01. - 14.05. (Nebensaison) |
0,50 € |
| 15.05. - 14.09. (Hauptsaison) |
1,00 € |
| 15.09. - 31.12. (Nebensaison) |
0,50 € |
Die Kurabgabe ist bei der Schlüsselübergabe beim Travel-Center-Fehmarn zu entrichten.
Dort erhalten Sie dann die sogenannte "OstseeCard". Sie ist der Nachweis für die entrichtete Abgabe
und berechtigt zudem zu vielen Rabatten auf der Insel.
Einen entsprechenden Link zum Tourismus-Service Fehmarn mit weiteren Informationen finden sie
hier.
Hintergründe und Informationen zu Ausnahmen und Ermäßigungen finden Sie in der entsprechenden
Satzung der Stadt Fehmarn. Eine Kopie im PDF-Format (Stand Januar 2009) können Sie hier herunterladen.
Zum Download bitte hier klicken!
(ca. 35kByte)
Weitere Vertragsbedingungen
- An und Abreise
Das Haus steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Am
Tag der Abreise muss das Haus bis 10:00 Uhr geräumt sein.
- Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt nur nach kompletter Zahlung der Miete. Die
Schlüsselausgabe erfolgt bei der Firma Travel Center Fehmarn (Burg, Landkirchener
Weg 1, 23769 Fehmarn, Tel. 0 43 71 / 8 78 78) während der Geschäftszeiten
Mo-Fr von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Etwaige Änderungen der Geschäftszeiten
bitte telefonisch oder unter
www.travel-center-fehmarn.de
erfragen. Sollten Sie außerhalb der Geschäftszeiten anreisen, kann die Ausgabe der
Schlüsel an der Esso-Tankstelle in unmittelbarer Nähe der Firma Travel Center
Fehmarn in Burg, Landkirchener Weg, 23769 Fehmarn) erfolgen. Hierzu bitte die
Firma Travel Center Fehmarn telefonisch informieren, damit die Schlüssel dort auf Ihren
Namen hinterlegt werden können. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder bei der
Firma Travel Center Fehmarn abzugeben.
- Haftung
Der Vermieter stellt dem Mieter das Haus in ordnungsgemäßem Zustand zur
Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden an die
Firma Travel Center Fehmarn zu melden. Der Mieter hat das Haus und das darin
befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die während der
Mietzeit entstehen, haftet der Mieter.
- Haustiere/Rauchen
Haustiere sind nicht gestattet. Rauchen ist im Haus nicht gestattet. Bitte auf Terrasse
oder Balkon ausweichen.
- Auszug
Bei Auszug ist das Haus besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren,
abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist
in die Mülltonne zu bringen. Verpackungen ("Grüner Punkt", "Gelber Sack") ist in
entsprechenden Säcken getrennt zu sammeln und zum Mülltonnensammelplatz
zu bringen. Fenster und Türen sind vollständig zu schließen.
- Kündigung
Wird das Haus durch Feuer, Sturm oder irgendein anderes Ereignis zerstört oder
derart beschädigt, dass ein Wiederaufbau erforderlich ist, ist der Vermieter berechtigt,
entweder dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten
oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Sollte aufgrund dieser Umstände das angemietete Objekt nicht verfügbar sein,
erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt einverstanden.
- Stornogebühren/Reiserücktrittskostenversicherung
Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch
befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung,
Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand
nicht nutzen kann. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendung (nach allgemeiner Rechtsprechung 20% des Mietzinses)
sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Der
Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen,
obwohl er das Mietobjekt nicht nutzen kann.
Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Informationen über eine solche Versicherung können Sie z.B.
hier
erhalten
Eine Kündigung bedarf der Schriftform.